Spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Abrechnung vorliegen, sonst kann der Vermieter seine Forderungen nicht mehr geltend machen. Und da bis zum zweiten Januar keine Post mehr ausgeliefert wird, war's das für den feinen Herrn.
(deutschland)
dus hat fragentag
:)
und dementsprechend beginnt sie - ab den zweiten Jahr - zu Jahresanfang.